Richtlinien für die Verleihung von Ehrennadeln

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Der Landesverband Rheinland der Kleingärtner e. V. verleiht Ehrennadeln für Kleingärtner, ehrenamtliche Tätigkeiten und Förderer des Kleingartenwesens.

1. Ehrennadel in Silber mit Halbkranz
Sie wird verliehen an Mitglieder in Anerkennung langjähriger Mitgliedschaft und des Eintretens für die Belange des Kleingartenwesens.

Sie wird beantragt vom Verein beim Kreis-/Stadtverband und von diesem verliehen

Verleihungskriterien sind:
  • Fünfjährige Tätigkeit im Vorstand eines Vereins / Kreis-oder Stadtverbandes
  • Zehnjährige aktive Mitarbeit im Verein ohne Mitgliedschaft im Vorstand
  • Fünfzehnjährige Mitgliedschaft im Verein

  • 2. Ehrennadel in Silber mit Vollkranz
    Sie wird verliehen an Mitglieder in Anerkennung langjähriger Mitgliedschaft und des Eintretens für die Belange des Kleingartenwesens

    sowie für Nichtmitglieder, die sich im kommunalen Bereich für die Belange des Kleingartenwesens eingesetzt haben.

    Verleihungskriterien sind:
  • Achtjährige Tätigkeit im Vorstand eines Vereins, Kreis- oder Stadtverbandes
  • Fünfzehnjährige aktive Mitarbeit im Verein ohne Mitgliedschaft im Verein
  • Dreißigjährige Mitgliedschaft im Verein
  • Personen in der Gemeinde / Kommune, die sich besondere Verdienste um die Belange des Kleingartenwesens erworben haben.
  • Die Entscheidung liegt bei den Kreis- bzw. Stadtverbänden und muß durch Beschluss des Vorstandes des Landesverbandes herbeigeführt werden.

    3. Ehrennadel in Gold mit Halbkranz
    Die Ehrennadel wird verliehen an Mitglieder in Anerkennung langjähriger Leistungen für das Kleingartenwesen sowie ohne Rücksicht auf die Mitgliedschaft in der Organisation des Kleingartenwesens, in Anerkennung besonderer Verdienste und des Eintretens für die Belange des Kleingartenwesens.

    Die Ehrennadel wird vom Kreis- bzw. Stadtverband beantragt und von einem Vertreter des Landesverbandes oder einem vom Landesverband beauftragten Vertreter des Kreis-/Stadtverbandes verliehen.

    Verleihungskriterien sind:
  • Zwölfjährige Tätigkeit im Vorstand eines Vereins, Kreis- bzw. Stadtverbandes.
    Die Entscheidung der Vergabe liegt beim Vorstand des Landesverbandes.
  • Personen in den Gemeinden oder dem Land NRW, die sich besondere Verdienste um die Belange des Kleingartenwesens erworben haben.
    Die Entscheidung der Vergabe liegt beim Vorstand des Landesverbandes.

  • 4. Große Ehrennadel in Gold
    Die Verleihung der Großen Ehrennadel in Gold erfolgt grundsätzlich nur durch Beschluss des Vorstandes des Landesverbandes.
    Voraussetzung ist ein besonderes Engagement um die Förderung des Kleingartenwesens im Bereich des Landesverbandes Rheinland.

    Jülich, den 24. August 2001
    Landesverbandes Rheinland der Kleingärtner



    Richtlinien für die Verleihung der Bronzenen Ehrennadel
    Stand: 01.01.2002

    Der Verband der Duisburger Kleingartenvereine e.V. verleiht die Ehrennadel und Auszeichnungen an Kleingärtner, ehrenamtlich Tätige und Förderer des Kleingartenwesens.

    Stufe O:

    Ehrennadel in Bronze ohne Kranz mit Urkunde
    Verleihung der Ehrennadel für besondere Verdienste um die Belange des beantragenden Vereins.
    (Ohne Berücksichtigung der Organisationszugehörigkeit)
    Der Vereinsvorstand benennt die Person und verleiht die Nadel.

    Ehrenurkunde:

    Für besondere Verdienste kann beim Verband eine Ehrenurkunde beantragt werden.